Ratgeber Photovoltaik

0 % Mehrwertsteuer auf Photovoltaik: Was gilt?

Wann Lieferung und Montage einer PV-Anlage mit 0 % Umsatzsteuer berechnet werden und was für den Speicher gilt.

Stand: Oktober 2026 · Vivavolt Redaktion

Die kurze Antwort: 0 % bis 30 kWp auf Wohngebäuden

Auf Lieferung und Montage einer Photovoltaikanlage gelten 0 % Umsatzsteuer, wenn die Anlage höchstens 30 kWp leistet und auf oder an einem Wohngebäude montiert wird. Grundlage ist § 12 Abs. 3 UStG. Der Stromspeicher gehört dazu. Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer sind dasselbe, im Alltag sagt man Mehrwertsteuer, im Gesetz steht Umsatzsteuer.

Für Besitzer eines Einfamilienhauses in Bremen, Hamburg oder Niedersachsen bedeutet das: Ihr Angebot für die Solaranlage wird mit 0 % Umsatzsteuer gerechnet. Die Steuer steht also gar nicht erst im Preis. Der Preis im Angebot ist der Preis, den Sie für Lieferung und Montage zahlen.

Dieser Ratgeber erklärt, was hinter der Regel steckt, welche Voraussetzungen gelten und woran Sie Ihr Angebot prüfen.

Was § 12 Abs. 3 UStG regelt

Das Umsatzsteuergesetz kennt einen allgemeinen Steuersatz von 19 %. Für bestimmte Lieferungen und Leistungen rund um PV-Anlagen setzt § 12 Abs. 3 UStG den Satz auf 0 % herab. Es geht um die Lieferung der Anlage und ihre Montage. Mit Lieferung ist die Anlage mit ihren Bestandteilen gemeint, mit Montage der Einbau auf dem Dach und im Haus. Beides gehört in Ihr Angebot.

Zur Veranschaulichung eine reine Rechenhilfe: Je 100 € Nettobetrag fallen bei 19 % insgesamt 119 € an, bei 0 % bleibt es bei 100 €. Die Höhe Ihres Angebots hängt von Ihrem Dach ab, den Betrag nennen wir Ihnen nach der Beratung.

Die Regelung betrifft die Photovoltaikanlage samt Speicher. Wenn Sie zusätzlich eine Wärmepumpe oder eine Wallbox planen, erläutern wir Ihnen im Angebot, wie wir die einzelnen Posten behandeln.

Die Voraussetzungen im Überblick

Zwei Merkmale müssen zusammenkommen:

  • Leistung bis 30 kWp: Die Anlage darf höchstens 30 kWp haben. Eine Anlage für ein Einfamilienhaus liegt meist deutlich darunter. Unsere Beispielrechnung auf vivavolt.de/annahmen nutzt 7,125 kWp.
  • Wohngebäude: Die Anlage wird auf oder an einem Wohngebäude montiert. Ein Einfamilienhaus ist ein Wohngebäude.

Die Grenze von 30 kWp betrifft die Größe Ihrer Anlage. Aus Ihrem Verbrauch und Ihrer Dachfläche ergibt sich die Größe, die zu Ihnen passt. Planen Sie später Wärmepumpe oder E-Auto, sagen Sie uns das bitte schon bei der Beratung.

Wenn Ihr Vorhaben von diesen Standardfällen abweicht, etwa bei mehreren Gebäuden auf dem Grundstück oder einer gemischten Nutzung, klären wir das mit Ihnen in der Beratung. Für Ihre persönliche steuerliche Situation ist Ihr Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Der Stromspeicher gehört dazu

Auch der Speicher fällt unter die 0 % Umsatzsteuer. Das gilt für den Vivavolt CORE in allen 5 Größen von 8,6 bis 25,8 kWh. Der Speicher spart Ihnen also bei der Anschaffung die Umsatzsteuer, so wie die Module und der Wechselrichter.

Damit können Sie die Anlage von Anfang an mit Speicher planen. Beides zusammen erhöht den Anteil an Solarstrom, den Sie selbst nutzen. In unserer Beispielrechnung liegt der Eigenverbrauch mit Speicher bei rund 51 % und mit Energiemanagement und dynamischem Tarif bei rund 65 %. Das sind Modellwerte.

Für die Planung heißt das: Sie vergleichen die Varianten mit und ohne Speicher auf derselben Steuergrundlage. Das macht die Entscheidung übersichtlicher.

Woran Sie ein korrektes Angebot erkennen

Prüfen Sie bei jedem Angebot diese Punkte:

  • Lieferung und Montage sind mit 0 % Umsatzsteuer ausgewiesen.
  • Anlagengröße in kWp und Standort der Module sind genannt.
  • Der Speicher ist mit Größe in kWh aufgeführt.
  • Dach, Gerüst und Zählerschrank sind benannt.

Vergleichen Sie Angebote immer auf gleicher Basis: gleiche Anlagengröße in kWp, gleicher Speicher in kWh und gleiche Leistungen bei Dach, Gerüst und Zählerschrank. Fehlt eine Angabe, bitten Sie den Anbieter um Ergänzung. Bei uns erhalten Sie alle Angaben in der Beratung.

Unser Angebot rechnen wir mit 0 % Umsatzsteuer auf Lieferung und Montage und nennen darin die Anlagengröße in kWp und den Speicher in kWh. Ein vollständiges Angebot erleichtert Ihnen den Vergleich. Wie sich ein Preis aus den einzelnen Posten zusammensetzt, lesen Sie im Ratgeber „Was kostet eine Photovoltaikanlage fürs Einfamilienhaus?“.

Ihr Angebot mit 0 % Umsatzsteuer

Bei Vivavolt beginnt es mit einer unverbindlichen Beratung vor Ort. Wir sehen uns Ihr Dach an und erstellen ein individuelles Angebot für Photovoltaik und Speicher, gerechnet mit 0 % Umsatzsteuer. Fragen zur Steuerregel beantworten wir Ihnen in einfachen Worten. Danach folgen Montage, Anmeldung und Inbetriebnahme. Wir setzen Projekte in der Regel in nur sechs Wochen um.

Wir beraten in Bremen, Hamburg und im Umland, in 22 Orten zwischen Cuxhaven, Diepholz und Reinbek. Sie erreichen uns unter 0421 37703934 oder per Mail an info@vivavolt.de. Dann wissen Sie, was die Steuerregel für Ihr Haus bedeutet, und können Ihre Entscheidung auf klaren Zahlen aufbauen.

FAQ

Häufige Fragen

Gelten 0 % Mehrwertsteuer auch für den Stromspeicher?

Ja. Bei Anlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden gilt der Satz von 0 % nach § 12 Abs. 3 UStG auch für den Speicher.

Wie bekomme ich die 0 % Mehrwertsteuer?

Wir rechnen Ihr Angebot für Lieferung und Montage von Anfang an mit 0 % Umsatzsteuer. Die Steuer erscheint also gar nicht erst im Preis. Für Ihre persönliche Steuersituation hilft Ihnen Ihr Steuerberater.

Was bedeutet 30 kWp?

Das ist die Leistungsgrenze der Anlage. Eine PV-Anlage für ein Einfamilienhaus liegt meist deutlich darunter. Unsere Beispielrechnung arbeitet mit 7,125 kWp.

Ist Mehrwertsteuer dasselbe wie Umsatzsteuer?

Ja. Im Alltag heißt sie Mehrwertsteuer, im Gesetz Umsatzsteuer. Beide Wörter meinen dieselbe Steuer.

Gilt der Satz von 0 % auch für Wärmepumpe und Wallbox?

§ 12 Abs. 3 UStG betrifft die Photovoltaikanlage samt Speicher. Planen Sie zusätzlich eine Wärmepumpe oder Wallbox, erläutern wir Ihnen im Angebot die einzelnen Posten.

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